Ökokonto: nachhaltig bauen und leben
Die Fachwelt ist sich einig: Der Klimawandel findet statt und für die Veränderungen ist größtenteils der Mensch verantwortlich. Die Deutschen sind in Umweltfragen wesentlich sensibler geworden als in der Vergangenheit. Eingriffe in unsere Natur, d.h. auch in unserer direkten Nachbarschaft, werden zunehmend kritisch betrachtet. Lokale Unwetterereignisse wie etwa die Überflutungen in Stromberg im Jahr 2016 tragen dazu bei.
Gründe, dass wir zunehmend sensibler sind, liegen sicherlich zu großen Teilen am globalen Klimawandel – oder den Berichten darüber. Aber auch lokale Unwetterereignisse wie etwa der Starkregen und die Überflutungen in Stromberg im Jahr 2016 oder die langen Perioden hoher Temperaturen und anhaltender Trockenheit wie im Jahr 2018 tun ihr Übriges. Die Nahe und der Rhein hatten 2018 die niedrigsten Pegelstände seit Jahren. Der historische Niedrigwasserstand des Rheins machte den Weg zum Mäuseturm in Bingen möglich – und zwar trockenen Fußes.
Aber auch im privaten Umfeld sind Änderungen in Fauna und Flora spürbar. Mir persönlich ist aufgefallen, dass die Anzahl und die Artenvielfalt der Schmetterlinge stark abgenommen haben. An denselben Pflanzen und Büschen in unserem Garten, an denen ich noch vor zehn Jahren wunderschöne Zitronenfalter, Kleiner Fuchs oder Admiral bewundern konnte, sehe ich diese schönen Lebewesen heute, wenn überhaupt, leider nur noch ganz selten. Das ist besonders besorgniserregend, weil Kleintiere wie Schmetterlinge und Bienen ein wichtiger Indikator für den Zustand der Natur sind.
Gesetzgebung hat reagiert:
Eingriff in Natur muss kompensiert
werden
Das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz wurde – und daraus resultierend auch das Baugesetzbuch – in den letzten Jahren vielfach modifiziert. Der Grund? Auswirkungen eines Eingriffs in die Natur und Landschaft, z.B. durch die Ausweisung neuer Baugebiete, sind zu minimieren oder gar zu vermeiden. Zum Ausgleich für diesen Eingriff müssen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Falle der Ausweisung eines Baugebietes werden Ausgleichsflächen benötigt, die zur Kompensation des Eingriffs in die Natur und Landschaft ökologisch aufgewertet müssen. Eine ökologisch wertvolle Fläche, wie z.B. eine Streuobstwiese, darf daher nicht als Ausgleichsfläche ausgewiesen werden, weil sie bereits eine hohe ökologische Wertigkeit besitzt.
Die Entscheidung darüber, welche Flächen sich als Ausgleichsflächen eignen, trifft im Kreis Bad Kreuznach die Untere Naturschutzbehörde, die in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach beheimatet ist. Die Ausgleichsmaßnahmen für ein Baugebiet müssen im Bebauungsplan der Ortsgemeinde verbindlich festgelegt werden. Die detaillierte Beschreibung der durchzuführenden Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen werden in einem verbindlichen Vertrag zwischen dem Land und der Gemeinde festgelegt.
Ausgleichsmaßnahmen am Beispiel Baugebiet Kinsheck (Langenlonsheim)
Für den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurde im Bebauungsplan von Kinsheck 1–3 von der Unteren Naturschutzbehörde ein Kompensationsbedarf von 23.101 m² festgelegt. Als Kompensationsmaßnahme ergab sich für unsere Gemeinde die Möglichkeit, einen Teil der Polderflächen rechts der L242 nach Gensingen landschaftsökologisch aufzuwerten.
In den feuchteren Bereichen entlang des neuen Gewässerlaufs sowie im Bereich der Senken und Mulden wurden Schilfbestände angepflanzt, die die Entwicklung von ökologisch wertvollen Röhrichtflächen fördern. Stellenweise wurden auch zusätzlich Bäume bzw. Hochstauden gepflanzt. Darüber hinaus wurden Wiesenflächen mit standortangepassten und gebietsheimischen Saatgut begrünt.
Diese Maßnahmen wurden zwar vom Land durchgeführt, aber von der Gemeinde bezahlt. Dazu kommen noch die Aufwendungen für Pflege und Unterhalt der Wiesenflächen.

Die Suche nach Flächen, die von der Gemeinde erworben werden, und nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde als ökologisch aufwertbar ausgewiesen werden, um sie dann als Ausgleichsfläche im Bebauungsplan festzuschreiben, wird uns in Zukunft vor große Herausforderungen stellen und kann die Entwicklung unserer Gemeinde hemmen. Andererseits sind Eingriffe in die Natur keine “Kavaliersdelikte” mehr wie noch vor Jahrzehnten. Der Anspruch der Freien Liste ist, dass Langenlonsheim als attraktiver Wohnort und als Standort für eine tragfähige wirtschaftliche Entwicklung wahrgenommen wird, ohne dass unsere Lebensqualität darunter leidet. Wir müssen in unserem direkten Umfeld die erlebbare Natur wie z.B. unseren schönen Wald erhalten und weiterentwickeln.
Die nächsten Generationen haben einen Anspruch auf ein lebenswertes Langenlonsheim mit einer funktionierenden Infrastruktur und einem ökologisch intakten Lebensraum. Wie kann uns der Spagat gelingen, Langenlonsheim einerseits weiterzuentwickeln und andererseits unseren Bürgerinnen und Bürgern einen intakten Lebensraum mit naturnahen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten zu erhalten? Ein Schritt in die richtige Richtung ist die Entwicklung eines Ökokontos für unsere Gemeinde.
Was ist ein Ökokonto?
Das Ökokonto ist ein Instrument, um vorsorgend Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu bevorraten. Der Clou ist, dass diese Flächen als Ausgleichsflächen festgelegt und ökologisch aufgewertet werden, bevor sie als Ausgleichsflächen für Eingriffe in die Natur und Landschaft benötigt werden. Hieße für Langenlonsheim beispielsweise, bereits Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen, bevor Flächen für Kompensationsmaßnahmen überhaupt benötigt werden.

Wie funktioniert die Ökokontoregelung?
Das Ökokonto kann man prinzipiell mit einem Bankkonto vergleichen. Auf der Haben-Seite des Ökokontos werden Flächen eingezahlt, die entweder bereits ökologisch gut entwickelt sind oder durch sinnvolle Maßnahmen ökologisch aufgewertet können (Einzahlung). Nach der Durchführung von mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Maßnahmen sind diese Flächen ökologisch aufgewertet, d.h. ihr (ökologischer) Wert ist gestiegen. Die Haben-Seite des Ökokontos hat sich erhöht, unser Kapital hat sich verzinst. Die unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt bei Baumaßnahmen werden dann auf der Soll-Seite durch Entnahme von Flächen aus dem Ökokonto verrechnet (Auszahlung).
Wie wird ein Ökokonto
eingerichtet?
Die Grundlage für die Einrichtung eines Ökokontos bildet der Flächennutzungsplan, der von der Verbandsgemeinde für jede Ortsgemeinde aufgestellt und fortgeschrieben wird. Im Flächennutzungsplan ist der Landschaftsplan integriert, der Flächen ausweist, die besonders geeignet sind, um Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft umzusetzen. Die Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus dem Langenlonsheimer Flächennutzungsplan. Die Flächen Lalo 4 und Lalo 10 rund um unseren Wald sind als bevorzugte Bereiche für die Einrichtung eines Ökokontos gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es weitere Flächen an der Nahe und am Guldenbach.
Welchen Nutzen hat die VG Langenlonsheim-Stromberg von einem Ökokonto?
Wir schaffen uns mehr Spielraum bei Planungen, die einen Eingriff in die Natur bedeuten, weil die Bereitstellung von Ausgleichsflächen erleichtert wird. Insbesondere bei der Ausweisung von neuen Baugebieten haben wir keinen Druck mehr, Ausgleichsflächen kurzfristig zu hohen Kosten ankaufen zu müssen, weil die Ausgleichflächen aus dem Ökokonto sofort verfügbar sind. Das Ökokonto hat damit auch eine Preisdämpfungsfunktion, weil teure Ausgleichsflächen letztendlich auf die Käufer der erschlossenen Baugrundstücke umgelegt werden.
Vor allem kann das Ökokonto aber mit dazu beitragen, den Naturhaushalt in unseren Gemeinden zu stärken. Die im Rahmen eines Ökokontos vielleicht neu angelegten Biotope bieten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, bevor bauliche Maßnahmen zum Verlust des ursprünglich vorhandenen Artenspektrums führen. Die Gemeinde kann damit einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Lebensqualität leisten.
Das Ökokonto eröffnet zudem die Möglichkeit, konzeptionelle Gesamtlösungen auf dem Gebiet unserer Gemeinde zu realisieren. Durch Ankauf von Flächen bzw. Tausch von gemeindeeigenen Flächen, können wir dann Flächen zusammenzufassen, die wir im Verbund beispielsweise zu einem Biotop entwickeln können. Dazu gehört durchaus auch unser Wald, der in das Ökokonto integriert werden könnte. Die Waldflächen, die ökologisch bereits als sehr hochwertig anzusehen sind, müssen dann aber tatsächlich landespflegerisch aufwertbar sein. Dies könnte beispielsweise durch ein Nutzungsverzicht einzelner Bestände erfolgen. Dadurch würde mittel- und langfristig in diesen Gebieten ein naturnaher Wald entstehen. Sicherlich muss man aber auch die wichtige Naherholungsfunktion unseres Waldes fuü viele von uns in Betracht ziehen.
Ökokonto bedeutet letztendlich auch Flächenmanagement
Ein Ökokonto, das langfristig wirksam sein soll, muss systematisch aufgebaut werden. Die Voraussetzungen in Langenlonsheim sind gegeben, da die Gemeinde in den letzten Jahren zielgerichtet Flächen in der Gemarkung aufgekauft hat, die ihr zum Kauf angeboten wurden. Wir müssen den Prozess der Entwicklung eines Ökokontos jetzt starten, um für unsere Nachkommen die Voraussetzungen zu schaffen, unseren natürlichen Lebensraum zu erhalten und – wenn möglich – noch aufzuwerten. Der Gemeinderat hat sich auf unser Betreiben hin im Herbst 2018 mit diesem Thema befasst. Der Grundsatzbeschluss, ein Ökokonto anzulegen, wurde gefasst und die ersten Schritte bereits eingeleitet.