Öko­kon­to: nach­hal­tig bau­en und leben

Öko­kon­to: nach­hal­tig bau­en und leben

Die Fach­welt ist sich einig: Der Kli­ma­wan­del fin­det statt und für die Ver­än­de­run­gen ist größ­ten­teils der Mensch ver­ant­wort­lich. Die Deut­schen sind in Umwelt­fra­gen wesent­lich sen­si­bler gewor­den als in der Ver­gan­gen­heit. Ein­grif­fe in unse­re Natur, d.h. auch in unse­rer direk­ten Nach­bar­schaft, wer­den zuneh­mend kri­tisch betrach­tet. Loka­le Unwet­ter­er­eig­nis­se wie etwa die Über­flu­tun­gen in Strom­berg im Jahr 2016 tra­gen dazu bei.

Grün­de, dass wir zuneh­mend sen­si­bler sind, lie­gen sicher­lich zu gro­ßen Tei­len am glo­ba­len Kli­ma­wan­del – oder den Berich­ten dar­über. Aber auch loka­le Unwet­ter­er­eig­nis­se wie etwa der Stark­re­gen und die Über­flu­tun­gen in Strom­berg im Jahr 2016 oder die lan­gen Peri­oden hoher Tem­pe­ra­tu­ren und anhal­ten­der Tro­cken­heit wie im Jahr 2018 tun ihr Übri­ges. Die Nahe und der Rhein hat­ten 2018 die nied­rigs­ten Pegel­stän­de seit Jah­ren. Der his­to­ri­sche Nied­rig­was­ser­stand des Rheins mach­te den Weg zum Mäu­se­turm in Bin­gen mög­lich – und zwar tro­cke­nen Fußes.

Aber auch im pri­va­ten Umfeld sind Ände­run­gen in Fau­na und Flo­ra spür­bar. Mir per­sön­lich ist auf­ge­fal­len, dass die Anzahl und die Arten­viel­falt der Schmet­ter­lin­ge stark abge­nom­men haben. An den­sel­ben Pflan­zen und  Büschen in unse­rem Gar­ten, an denen ich noch vor zehn Jah­ren wun­der­schö­ne Zitro­nen­fal­ter, Klei­ner Fuchs oder Admi­ral bewun­dern konn­te, sehe ich die­se schö­nen Lebe­we­sen heu­te, wenn über­haupt, lei­der nur noch ganz sel­ten. Das ist beson­ders besorg­nis­er­re­gend, weil Klein­tie­re wie Schmet­ter­lin­ge und Bie­nen ein wich­ti­ger Indi­ka­tor für den Zustand der Natur sind.

Gesetz­ge­bung hat reagiert:
Ein­griff in Natur muss kom­pen­siert
wer­den

Das Bun­des- und Lan­des­na­tur­schutz­ge­setz wur­de – und dar­aus resul­tie­rend auch das Bau­ge­setz­buch – in den letz­ten Jah­ren viel­fach modi­fi­ziert. Der Grund? Aus­wir­kun­gen eines Ein­griffs in die Natur und Land­schaft, z.B. durch die Aus­wei­sung neu­er Bau­ge­bie­te, sind zu mini­mie­ren oder gar zu ver­mei­den. Zum Aus­gleich für die­sen Ein­griff müssen Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men durchgeführt wer­den. Im Fal­le der Aus­wei­sung eines Bau­ge­bie­tes wer­den Aus­gleichs­flä­chen benö­tigt, die zur Kom­pen­sa­ti­on des Ein­griffs in die Natur und Land­schaft öko­lo­gisch auf­ge­wer­tet müssen. Eine öko­lo­gisch wert­vol­le Flä­che, wie z.B. eine Streu­obst­wie­se, darf daher nicht als Aus­gleichs­flä­che aus­ge­wie­sen wer­den, weil sie bereits eine hohe öko­lo­gi­sche Wer­tig­keit besitzt.

Die Ent­schei­dung dar­über, wel­che Flä­chen sich als Aus­gleichs­flä­chen eig­nen, trifft im Kreis Bad Kreuz­nach die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de, die in der Kreis­ver­wal­tung Bad Kreuz­nach behei­ma­tet ist. Die Aus­gleichs­maß­nah­men für ein Bau­ge­biet müs­sen im Bebau­ungs­plan der Orts­ge­mein­de ver­bind­lich fest­ge­legt wer­den. Die detail­lier­te Beschrei­bung der durch­zu­füh­ren­den Aus­gleichs- und Pfle­ge­maß­nah­men wer­den in einem ver­bind­li­chen Ver­trag zwi­schen dem Land und der Gemein­de festgelegt.

Aus­gleichs­maß­nah­men am Bei­spiel Bau­ge­biet Kin­s­heck (Lan­gen­lons­heim)

Für den Ein­griff in den Natur­haus­halt und das Land­schafts­bild wur­de im Bebau­ungs­plan von Kin­s­heck 1–3 von der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de ein Kom­pen­sa­ti­ons­be­darf von 23.101 m² fest­ge­legt. Als Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­me ergab sich für unse­re Gemein­de die Mög­lich­keit, einen Teil der Pol­der­flä­chen rechts der L242 nach Gen­sin­gen land­schafts­öko­lo­gisch aufzuwerten.

In den feuch­te­ren Berei­chen ent­lang des neu­en Gewäs­ser­laufs sowie im Bereich der Sen­ken und Mul­den wur­den Schilf­be­stän­de ange­pflanzt, die die Ent­wick­lung von öko­lo­gisch wert­vol­len Röh­richt­flä­chen för­dern. Stel­len­wei­se wur­den auch zusätz­lich Bäu­me bzw. Hoch­stau­den gepflanzt. Dar­über hin­aus wur­den Wie­sen­flä­chen mit stand­ort­an­ge­pass­ten und gebiets­hei­mi­schen Saat­gut begrünt.

Die­se Maß­nah­men wur­den zwar vom Land durch­ge­führt, aber von der Gemein­de bezahlt. Dazu kom­men noch die Auf­wen­dun­gen für Pfle­ge und Unter­halt der Wiesenflächen.

Aus­gleichs­maß­nah­men für Kin­s­heck 1–3 im Bereich der Deichrückverlegung

Die Suche nach Flä­chen, die von der Gemein­de erwor­ben wer­den, und nach Prü­fung durch die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de als öko­lo­gisch auf­wert­bar aus­ge­wie­sen wer­den, um sie dann als Aus­gleichs­flä­che im Bebau­ungs­plan fest­zu­schrei­ben, wird uns in Zukunft vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen stel­len und kann die Ent­wick­lung unse­rer Gemein­de hem­men. Ande­rer­seits sind Ein­grif­fe in die Natur kei­ne “Kava­liers­de­lik­te” mehr wie noch vor Jahr­zehn­ten. Der Anspruch der Frei­en Lis­te ist, dass Lan­gen­lons­heim als attrak­ti­ver Wohn­ort und als Stand­ort für eine trag­fä­hi­ge wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung wahr­ge­nom­men wird, ohne dass unse­re Lebens­qua­li­tät dar­un­ter lei­det. Wir müs­sen in unse­rem direk­ten Umfeld die erleb­ba­re Natur wie z.B. unse­ren schö­nen Wald erhal­ten und weiterentwickeln.

Die nächs­ten Gene­ra­tio­nen haben einen Anspruch auf ein lebens­wer­tes Lan­gen­lons­heim mit einer funk­tio­nie­ren­den Infra­struk­tur und einem öko­lo­gisch intak­ten Lebens­raum. Wie kann uns der Spa­gat gelin­gen, Lan­gen­lons­heim einer­seits wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und ande­rer­seits unse­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern einen intak­ten Lebens­raum mit natur­na­hen Frei­zeit- und Erho­lungs­mög­lich­kei­ten zu erhal­ten? Ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung ist die Ent­wick­lung eines Öko­kon­tos für unse­re Gemeinde.

Was ist ein Ökokonto?

Das Öko­kon­to ist ein Instru­ment, um vor­sor­gend Flä­chen für Aus­gleichs­maß­nah­men zu bevor­ra­ten. Der Clou ist, dass die­se Flä­chen als Aus­gleichs­flä­chen fest­ge­legt und öko­lo­gisch auf­ge­wer­tet wer­den, bevor sie als Aus­gleichs­flä­chen für Ein­grif­fe in die Natur und Land­schaft benö­tigt wer­den. Hie­ße für Lan­gen­lons­heim bei­spiels­wei­se, bereits Aus­gleichs- und Ersatz­maß­nah­men zu pla­nen und durchzuführen, bevor Flä­chen für Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men über­haupt benö­tigt werden.

Aus­zug aus dem Flächennutzungsplan

Wie funk­tio­niert die Ökokontoregelung?

Das Öko­kon­to kann man prin­zi­pi­ell mit einem Bank­kon­to ver­glei­chen. Auf der Haben-Sei­te des Öko­kon­tos wer­den Flä­chen ein­ge­zahlt, die ent­we­der bereits öko­lo­gisch gut ent­wi­ckelt sind oder durch sinn­vol­le Maß­nah­men öko­lo­gisch auf­ge­wer­tet kön­nen (Ein­zah­lung). Nach der Durchführung von mit der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de abge­stimm­ten Maß­nah­men sind die­se Flä­chen öko­lo­gisch auf­ge­wer­tet, d.h. ihr (öko­lo­gi­scher) Wert ist gestie­gen. Die Haben-Sei­te des Öko­kon­tos hat sich erhöht, unser Kapi­tal hat sich ver­zinst. Die unver­meid­ba­ren Ein­grif­fe in den Natur­haus­halt bei Bau­maß­nah­men wer­den dann auf der Soll-Sei­te durch Ent­nah­me von Flä­chen aus dem Öko­kon­to ver­rech­net (Aus­zah­lung).

Wie wird ein Öko­kon­to
ein­ge­rich­tet?

Die Grund­la­ge für die Ein­rich­tung eines Öko­kon­tos bil­det der Flä­chen­nut­zungs­plan, der von der Ver­bands­ge­mein­de für jede Orts­ge­mein­de auf­ge­stellt und fort­ge­schrie­ben wird. Im Flä­chen­nut­zungs­plan ist der Land­schafts­plan inte­griert, der Flä­chen aus­weist, die beson­ders geeig­net sind, um Maß­nah­men zum Schutz, zur Pfle­ge und zur Ent­wick­lung von Natur und Land­schaft umzu­set­zen. Die Abbil­dung zeigt einen Aus­schnitt aus dem Lan­gen­lons­hei­mer Flä­chen­nut­zungs­plan. Die Flä­chen Lalo 4 und Lalo 10 rund um unse­ren Wald sind als bevor­zug­te Berei­che für die Ein­rich­tung eines Öko­kon­tos gekenn­zeich­net. Darüber hin­aus gibt es wei­te­re Flä­chen an der Nahe und am Guldenbach.

Wel­chen Nut­zen hat die VG Lan­gen­lons­heim-Strom­berg von einem Ökokonto?

Wir schaf­fen uns mehr Spiel­raum bei Pla­nun­gen, die einen Ein­griff in die Natur bedeu­ten, weil die Bereit­stel­lung von Aus­gleichs­flä­chen erleich­tert wird. Ins­be­son­de­re bei der Aus­wei­sung von neu­en Bau­ge­bie­ten haben wir kei­nen Druck mehr, Aus­gleichs­flä­chen kurz­fris­tig zu hohen Kos­ten ankau­fen zu müssen, weil die Aus­gleich­flä­chen aus dem Öko­kon­to sofort ver­füg­bar sind. Das Öko­kon­to hat damit auch eine Preis­dämp­fungs­funk­ti­on, weil teu­re Aus­gleichs­flä­chen letzt­end­lich auf die Käu­fer der erschlos­se­nen Bau­grund­stü­cke umge­legt werden.

Vor allem kann das Öko­kon­to aber mit dazu bei­tra­gen, den Natur­haus­halt in unse­ren Gemein­den zu stär­ken. Die im Rah­men eines Öko­kon­tos viel­leicht neu ange­leg­ten Bio­to­pe bie­ten Tier- und Pflan­zen­ar­ten Lebens­raum, bevor bau­li­che Maß­nah­men zum Ver­lust des ursprüng­lich vor­han­de­nen Arten­spek­trums füh­ren. Die Gemein­de kann damit einen Bei­trag zum Erhalt der Arten­viel­falt und zur Lebens­qua­li­tät leisten.

Das Öko­kon­to eröff­net zudem die Mög­lich­keit, kon­zep­tio­nel­le Gesamt­lö­sun­gen auf dem Gebiet unse­rer Gemein­de zu rea­li­sie­ren. Durch Ankauf von Flä­chen bzw. Tausch von gemein­de­ei­ge­nen Flä­chen, kön­nen wir dann Flä­chen zusam­men­zu­fas­sen, die wir im Ver­bund bei­spiels­wei­se zu einem Bio­top ent­wi­ckeln kön­nen. Dazu gehört durch­aus auch unser Wald, der in das Öko­kon­to inte­griert wer­den könn­te. Die Wald­flä­chen, die öko­lo­gisch bereits als sehr hoch­wer­tig anzu­se­hen sind, müssen dann aber tat­säch­lich lan­des­pfle­ge­risch auf­wert­bar sein. Dies könn­te bei­spiels­wei­se durch ein Nut­zungs­ver­zicht ein­zel­ner Bestän­de erfol­gen. Dadurch wür­de mit­tel- und lang­fris­tig in die­sen Gebie­ten ein natur­na­her Wald ent­ste­hen. Sicher­lich muss man aber auch die wich­ti­ge Nah­erho­lungs­funk­ti­on unse­res Wal­des fuü vie­le von uns in Betracht ziehen.

Öko­kon­to bedeu­tet letzt­end­lich auch Flächenmanagement

Ein Öko­kon­to, das lang­fris­tig wirk­sam sein soll, muss sys­te­ma­tisch auf­ge­baut wer­den. Die Vor­aus­set­zun­gen in Lan­gen­lons­heim sind gege­ben, da die Gemein­de in den letz­ten Jah­ren ziel­ge­rich­tet Flä­chen in der Gemar­kung auf­ge­kauft hat, die ihr zum Kauf ange­bo­ten wur­den. Wir müs­sen den Pro­zess der Ent­wick­lung eines Öko­kon­tos jetzt star­ten, um für unse­re Nach­kom­men die Vor­aus­set­zun­gen zu schaf­fen, unse­ren natür­li­chen Lebens­raum zu erhal­ten und – wenn mög­lich – noch auf­zu­wer­ten. Der Gemein­de­rat hat sich auf unser Betrei­ben hin im Herbst 2018 mit die­sem The­ma befasst. Der Grund­satz­be­schluss, ein Öko­kon­to anzu­le­gen, wur­de gefasst und die ers­ten Schrit­te bereits eingeleitet.